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Wortmarke AUTOVIVO von hostettler autotechnik ag - ... 01241/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 23.01.2026



Details zur Marke AUTOVIVO

Gesuch Nr.

Wortmarke

AUTOVIVO

Hinterlegungs­datum

23.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 37, 41

Inhaber

hostettler autotechnik ag
Haldenmattstrasse 3
6210 Sursee CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; betriebswirtschaftliche Beratung zu Fragen von Werkstatt-Fördersystemen; Organisation in Geschäftsangelegenheiten.

Klasse 37

Reparaturdienstleistungen, Beratung im Bereich Reparatur von Werkstatt-Fördersystemen.

Klasse 41

Ausbildung.



Zusammenfassung zum Markeneintrag AUTOVIVO

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 01241/2026 gehört zum Markengesuch von hostettler autotechnik ag. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 01241/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juni 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 01241/2026 / Wortmarke AUTOVIVO von hostettler autotechnik ag - ... gehört dem Inhaber hostettler autotechnik ag Haldenmattstrasse 3, 6210 Sursee CH. hostettler autotechnik ag wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke AUTOVIVO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AUTOVIVO, eingetragen durch hostettler autotechnik ag, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.