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Wortmarke DIVICUS von DeltaLima GmbH - Markeneintrag Nr. 01239/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 23.01.2026



Details zur Marke DIVICUS

Gesuch Nr.

Wortmarke

DIVICUS

Hinterlegungs­datum

23.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 18, 25

Inhaber

DeltaLima GmbH
Obere Gwanne 5
3713 Reichenbach i. K. CH
 

Vertreter

Advowerk AG
Marktgasse 61
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Reflektierende Sicherheitswesten; reflektierende oder fluoreszierende Elemente oder Materialien enthaltende Schutzbekleidung zur Verhinderung von Unfällen; reflektierende oder fluoreszierende Elemente oder Materialien enthaltende Patches und Abzeichen; reflektierende Gegenstände für die Kleidung zum Schutz vor Unfällen.

Klasse 18

Rucksäcke; Taschen.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen; Tarnwesten; Tarnjacken; Tarnhosen; Tarnhemden; Tarnhandschuhe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DIVICUS

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 01239/2026 gehört zum Markengesuch von DeltaLima GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 01239/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juni 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 01239/2026 / Wortmarke DIVICUS von DeltaLima GmbH - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber DeltaLima GmbH Obere Gwanne 5, 3713 Reichenbach i. K. CH. DeltaLima GmbH wird vertreten durch Advowerk AG Marktgasse 61, 3011 Bern CH.


Marke DIVICUS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DIVICUS, eingetragen durch DeltaLima GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.