Home  »  Meldung vom 17.04.2026  »  Marke BOOMER DISKOTHEK! GrenchenEvents GmbH ((fig.)) von GrenchenEvents GmbH

BOOMER DISKOTHEK! GrenchenEvents GmbH ((fig.)) (01129/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 09.04.2026

Bildmarke 01129/2026

Details zur Marke BOOMER DISKOTHEK! GrenchenEvents GmbH ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

BOOMER DISKOTHEK! GrenchenEvents GmbH ((fig.))

Hinterlegungs­datum

09.04.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 35, 41, 43

Inhaber

GrenchenEvents GmbH
Werner Strub-Strasse 2
2540 Grenchen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag BOOMER DISKOTHEK! GrenchenEvents GmbH ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 01129/2026 gehört zum Markengesuch von GrenchenEvents GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 01129/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 1995 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 01129/2026 / BOOMER DISKOTHEK! GrenchenEvents GmbH ((fig.)) gehört dem Inhaber GrenchenEvents GmbH Werner Strub-Strasse 2, 2540 Grenchen CH. Der Inhaber GrenchenEvents GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BOOMER DISKOTHEK! GrenchenEvents GmbH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BOOMER DISKOTHEK! GrenchenEvents GmbH ((fig.)), eingetragen durch GrenchenEvents GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.