Home  »  Meldung vom 20.03.2026  »  Marke LÖWENGALERIE LUZERN ((fig.)) von Urs und Daniela Gloor Stiftung

LÖWENGALERIE LUZERN ((fig.)) (01126/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 21.01.2026

Bildmarke 01126/2026

Details zur Marke LÖWENGALERIE LUZERN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

LÖWENGALERIE LUZERN ((fig.))

Hinterlegungs­datum

21.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Inhaber

Urs und Daniela Gloor Stiftung
c/o Martin Zumbühl, Rechtsanwalt, Pilatusstrasse 35
6002 Luzern CH
 

Vertreter

Martin Zumbühl, Rechtsanwalt
Pilatusstrasse 35, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag LÖWENGALERIE LUZERN ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 01126/2026 gehört zum Markengesuch von Urs und Daniela Gloor Stiftung. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 01126/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Januar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 01126/2026 / LÖWENGALERIE LUZERN ((fig.)) gehört dem Inhaber Urs und Daniela Gloor Stiftung c/o Martin Zumbühl, Rechtsanwalt, Pilatusstrasse 35, 6002 Luzern CH. Urs und Daniela Gloor Stiftung wird vertreten durch Martin Zumbühl, Rechtsanwalt Pilatusstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke LÖWENGALERIE LUZERN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LÖWENGALERIE LUZERN ((fig.)), eingetragen durch Urs und Daniela Gloor Stiftung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.