Details zur Marke beyondplastics. ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
beyondplastics. ((fig.))
Hinterlegungsdatum
19.01.2026
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
1, 19, 40
Inhaber
Kirchenfeldstrasse 216
4718 Holderbank SO CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Feuerlösch- und Brandschutzmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Mittel zum Gerben von Tierhäuten; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Kompost, Düngemittel, Dünger; biologische Mittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke.
Klasse 19
Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Rohre, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Asphalt, Pech, Teer und Bitumen; transportable Bauten, nicht aus Metall; Denkmäler, nicht aus Metall.
Klasse 40
Materialbearbeitung; Recycling von Müll und Abfall; Luftreinigung und Wasserbehandlung; Druckereidienstleistungen; Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken.
Zusammenfassung zum Markeneintrag beyondplastics. ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 00745/2026 gehört zum Markengesuch von Peter Bader. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 00745/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juni 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 00745/2026 / beyondplastics. ((fig.)) gehört dem Inhaber Peter Bader Kirchenfeldstrasse 216, 4718 Holderbank SO CH. Der Inhaber Peter Bader hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke beyondplastics. ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke beyondplastics. ((fig.)), eingetragen durch Peter Bader, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SO (Kanton Markeninhaber)
