Home  »  Meldung vom 16.01.2026  »  Marke HÄXU CHECH BLATTU ((fig.)) von Philipp Jentsch

HÄXU CHECH BLATTU ((fig.)) (00721/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 15.01.2026

Bildmarke 00721/2026

Details zur Marke HÄXU CHECH BLATTU ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

HÄXU CHECH BLATTU ((fig.))

Hinterlegungs­datum

15.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Inhaber

Philipp Jentsch
Rischinustrasse 113
3914 Blatten bei Naters CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HÄXU CHECH BLATTU ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 00721/2026 gehört zum Markengesuch von Philipp Jentsch. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 00721/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 00721/2026 / HÄXU CHECH BLATTU ((fig.)) gehört dem Inhaber Philipp Jentsch Rischinustrasse 113, 3914 Blatten bei Naters CH. Der Inhaber Philipp Jentsch hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke HÄXU CHECH BLATTU ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HÄXU CHECH BLATTU ((fig.)), eingetragen durch Philipp Jentsch, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.