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Wortmarke ERDKLANG von HUBER swiss musical instruments AG - ... 00604/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 14.01.2026



Details zur Marke ERDKLANG

Gesuch Nr.

Wortmarke

ERDKLANG

Hinterlegungs­datum

14.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

15, 37, 41

Inhaber

HUBER swiss musical instruments AG
Fachstrasse 21
8942 Oberrieden CH
 

Vertreter

Felber & Partner AG
Dufourstrasse 116
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 15

Musikinstrumente, Musikinstrumente aus Holz, Flöten, Blockflöten.

Klasse 37

Reparatur und Unterhalt von Musikinstrumenten, Musikinstrumenten aus Holz, Flöten, Blockflöten.

Klasse 41

Musikunterricht, Organisation und Durchführung von Konzerten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ERDKLANG

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 00604/2026 gehört zum Markengesuch von HUBER swiss musical instruments AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 00604/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Juni 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 00604/2026 / Wortmarke ERDKLANG von HUBER swiss musical instruments AG - ... gehört dem Inhaber HUBER swiss musical instruments AG Fachstrasse 21, 8942 Oberrieden CH. HUBER swiss musical instruments AG wird vertreten durch Felber & Partner AG Dufourstrasse 116, 8008 Zürich CH.


Marke ERDKLANG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ERDKLANG, eingetragen durch HUBER swiss musical instruments AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.