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Wortmarke SannesArt von Susanne Steiger - Markeneintrag Nr. 00402/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.01.2026



Details zur Marke SannesArt

Gesuch Nr.

Wortmarke

SannesArt

Hinterlegungs­datum

10.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 41

Inhaber

Susanne Steiger
Jensgasse 6
2564 Bellmund CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SannesArt

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 00402/2026 gehört zum Markengesuch von Susanne Steiger. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 00402/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juni 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 00402/2026 / Wortmarke SannesArt von Susanne Steiger - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Susanne Steiger Jensgasse 6, 2564 Bellmund CH. Der Inhaber Susanne Steiger hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SannesArt mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SannesArt, eingetragen durch Susanne Steiger, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.