Home  »  Meldung vom 12.01.2026  »  Marke CAS CA von Board Foundation

Wortmarke CAS CA von Board Foundation - Markeneintrag Nr. 00335/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 09.01.2026



Details zur Marke CAS CA

Gesuch Nr.

Wortmarke

CAS CA

Hinterlegungs­datum

09.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

Board Foundation
Marktgasse 12
9000 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CAS CA

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 00335/2026 gehört zum Markengesuch von Board Foundation. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 00335/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juni 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 00335/2026 / Wortmarke CAS CA von Board Foundation - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Board Foundation Marktgasse 12, 9000 St. Gallen CH. Der Inhaber Board Foundation hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CAS CA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CAS CA, eingetragen durch Board Foundation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.