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Wortmarke Casafina von Casafina Ltd - Markeneintrag Nr. 00130/2026


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 07.01.2026



Details zur Marke Casafina

Gesuch Nr.

Wortmarke

Casafina

Hinterlegungs­datum

07.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 42

Inhaber

Casafina Ltd
71-75 Shelton Street, Covent Garden
WC2H 9JQ London GB
 

Vertreter

Sven Casafina
Sagipark 3
6233 Büron CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Immobiliendienstleistungen.

Klasse 42

Bereitstellung einer Online-Plattform im Internet für das Inserieren, Suchen und Verwalten von Immobilienangeboten; Betrieb und Hosting von Internetportalen und Online-Datenbanken im Bereich Immobilien; Bereitstellung von Software als Dienstleistung (SaaS) zur Veröffentlichung, Darstellung und Verwaltung von Immobilienanzeigen; technische Entwicklung, Wartung und Betrieb webbasierten Plattformen und Anwendungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Casafina

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 00130/2026 gehört zum Markengesuch von Casafina Ltd. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 00130/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Februar 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 00130/2026 / Wortmarke Casafina von Casafina Ltd - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Casafina Ltd 71-75 Shelton Street, Covent Garden, WC2H 9JQ London GB. Casafina Ltd wird vertreten durch Sven Casafina Sagipark 3, 6233 Büron CH.


Marke Casafina mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Casafina, eingetragen durch Casafina Ltd, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.