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Wortmarke Cardmaniac von Cardmaniac GmbH - Markeneintrag Nr. 00030/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 03.01.2026



Details zur Marke Cardmaniac

Gesuch Nr.

Wortmarke

Cardmaniac

Hinterlegungs­datum

03.01.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 25, 28, 38, 41

Inhaber

Cardmaniac GmbH
Bahnhofstrasse 47
5600 Lenzburg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier, Plastik und Pappe (Karton) im Zusammenhang mit Sammelkarten und Spielwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen und Taschen/Rucksäcken sowie weitere Accessoires.

Klasse 28

Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Sammelkarten und elektronische Geräte.

Klasse 38

Streaming von Ton- und Bildmaterial im Internet.

Klasse 41

Organisation und Veranstaltung von gesellschaftlichen Anlässen (sog. Events); Organisation und Veranstaltung von Turnieren und Wettbewerben.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Cardmaniac

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 00030/2026 gehört zum Markengesuch von Cardmaniac GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 00030/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Februar 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 00030/2026 / Wortmarke Cardmaniac von Cardmaniac GmbH - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Cardmaniac GmbH Bahnhofstrasse 47, 5600 Lenzburg CH. Der Inhaber Cardmaniac GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Cardmaniac mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Cardmaniac, eingetragen durch Cardmaniac GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.