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Wortmarke MARION von Nutradis AG - Markeneintrag Nr. 839502


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.11.2025



Details zur Marke MARION

Gesuch Nr.

14769/2025

Wortmarke

MARION

Eintrag ins Markenregister

13.11.2025

Hinterlegungs­datum

02.10.2025

Eintragsänderung

13.11.2025

Ablauf Schutzfrist

02.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Inhaber

Nutradis AG
Siedereistrasse 9
6280 Hochdorf CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung, Beherbergung und Bewirtschaftung von Gästen; Beratung in Bezug auf Hotels und Restaurants und Ferienunterkünfte; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf Hotels, Restaurants und Ferienunterkünften über eine Website; Reservierung und Buchung von Hotels, Restaurants und Ferienunterkünften; über das Internet zur Verfügung gestellte Reservierungs- und Buchungsdienste für Hotels, Restaurants und Ferienunterkünften.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MARION

Markeneintragung: Die Markennummer 839502 gehört zu der Wortmarke «MARION» von Nutradis AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839502 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839502 gehört dem Inhaber Nutradis AG Siedereistrasse 9, 6280 Hochdorf CH. Nutradis AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke MARION mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MARION, eingetragen durch Nutradis AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.