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Wortmarke QuickLetter von Hermon Goitom - Markeneintrag Nr. 839497


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.11.2025



Details zur Marke QuickLetter

Gesuch Nr.

14182/2025

Wortmarke

QuickLetter

Eintrag ins Markenregister

13.11.2025

Hinterlegungs­datum

23.09.2025

Eintragsänderung

13.11.2025

Ablauf Schutzfrist

23.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Inhaber

Hermon Goitom
Wilstrasse 19
8610 Uster CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Datenbanksoftware; Computersoftware; Anwendungssoftware für Mobiltelephone; Anwendungssoftware; Apps (Software), nämlich Anwendungen für Smartphones, Tablet-PCs, E-Reader und sonstige mobile oder stationäre IT-Geräte (herunterladbar).

Klasse 42

Design und Entwicklung von Computersoftware; Software as a Service (SaaS); wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag QuickLetter

Markeneintragung: Die Markennummer 839497 gehört zu der Wortmarke «QuickLetter» von Hermon Goitom. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839497 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 839497 gehört dem Inhaber Hermon Goitom Wilstrasse 19, 8610 Uster CH. Der Inhaber Hermon Goitom hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke QuickLetter mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QuickLetter, eingetragen durch Hermon Goitom, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.