Details zur Marke Zuitzerland ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
06581/2025
Bildmarke
Zuitzerland ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
11.11.2025
Hinterlegungsdatum
07.05.2025
Eintragsänderung
11.11.2025
Ablauf Schutzfrist
07.05.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
25, 35, 36, 42
Inhaber
Dammstrasse 16
6300 Zug CH
Vertreter
Bahnofplatz 1
8001 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 36
Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezüglicheDesignerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Zuitzerland ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 839260 gehört zu der Bildmarke «Zuitzerland ((fig.))» von For the Win Ventures GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 839260 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. November 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 839260 gehört dem Inhaber For the Win Ventures GmbH Dammstrasse 16, 6300 Zug CH. For the Win Ventures GmbH wird vertreten durch Lorez Legal Bahnofplatz 1, 8001 Zürich CH.
Marke Zuitzerland ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Zuitzerland ((fig.)), eingetragen durch For the Win Ventures GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)
