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Wortmarke BAIAMA von Klinge Biopharma GmbH - Markeneintrag ... 836890


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.09.2025



Details zur Marke BAIAMA

Gesuch Nr.

13991/2025

Wortmarke

BAIAMA

Eintrag ins Markenregister

25.09.2025

Hinterlegungs­datum

19.09.2025

Eintragsänderung

26.09.2025

Ablauf Schutzfrist

19.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Klinge Biopharma GmbH
Bergfeldstr. 9
83607 Holzkirchen DE
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, P.O. Box
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BAIAMA

Markeneintragung: Die Markennummer 836890 gehört zu der Wortmarke «BAIAMA» von Klinge Biopharma GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836890 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836890 gehört dem Inhaber Klinge Biopharma GmbH Bergfeldstr. 9, 83607 Holzkirchen DE. Klinge Biopharma GmbH wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, P.O. Box, 8032 Zürich CH.


Marke BAIAMA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BAIAMA, eingetragen durch Klinge Biopharma GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.