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Wortmarke RICARE von Doetsch Grether AG - Markeneintrag Nr. 823059


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.11.2024



Details zur Marke RICARE

Gesuch Nr.

14134/2024

Wortmarke

RICARE

Eintrag ins Markenregister

22.11.2024

Hinterlegungs­datum

10.10.2024

Eintragsänderung

22.11.2024

Ablauf Schutzfrist

10.10.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Doetsch Grether AG
Sternengasse 17
4051 Basel CH
 

Vertreter

Dr. Lusuardi AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere, insbesondere in Form von Tabletten, Dragées, Tropfen, in Pulverform für die Direkteinnahme ohne Flüssigkeiten, in Verbindung mit Vitaminen und Mineralstoffen; Pflaster, Verbandmaterial; medizinische Pflaster gegen Kopfschmerzen; medizinische Pflaster gegen die Regelschmerzen; medizinische Pflaster zur Schlafunterstützung; entzündungshemmende Schmerzpflaster; Pflaster mit Vitaminzusätzen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag RICARE

Markeneintragung: Die Markennummer 823059 gehört zu der Wortmarke «RICARE» von Doetsch Grether AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 823059 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. November 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 823059 gehört dem Inhaber Doetsch Grether AG Sternengasse 17, 4051 Basel CH. Doetsch Grether AG wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke RICARE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RICARE, eingetragen durch Doetsch Grether AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.