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Wortmarke Parlez-vous PLÜ von Stadtcasino Baden AG - ... 807589


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.12.2023



Details zur Marke Parlez-vous PLÜ

Gesuch Nr.

13672/2023

Wortmarke

Parlez-vous PLÜ

Eintrag ins Markenregister

19.12.2023

Hinterlegungs­datum

25.10.2023

Eintragsänderung

19.12.2023

Ablauf Schutzfrist

25.10.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 38, 41

Inhaber

Stadtcasino Baden AG
Haselstrasse 2
5400 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Podcasts; Tonaufnahmen; Videoaufnahmen; auf elektronischen, optischen oder magnetischen Datenträgern gespeicherte Ton- und Bildaufnahmen; aufgezeichnete und herunterladbare Medien.

Klasse 38

Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen; Streaming von Video, Audio und Fernsehen.

Klasse 41

Produktion von Rundfunk- und Fernsehunterhaltung; Produktion von Tonaufnahmen; Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Produktion von Podcasts.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Parlez-vous PLÜ

Markeneintragung: Die Markennummer 807589 gehört zu der Wortmarke «Parlez-vous PLÜ» von Stadtcasino Baden AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 807589 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 807589 gehört dem Inhaber Stadtcasino Baden AG Haselstrasse 2, 5400 Baden CH. Der Inhaber Stadtcasino Baden AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Parlez-vous PLÜ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Parlez-vous PLÜ, eingetragen durch Stadtcasino Baden AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.