Home  »  Meldung vom 22.09.2023  »  ARCHITOOL BAUKOSTENERMITTLUNG & MEHR von Architool GmbH

Bildmarke ARCHITOOL BAUKOSTENERMITTLUNG & MEHR von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 21.09.2023

Bildmarke 803526

Details zur Marke ARCHITOOL BAUKOSTENERMITTLUNG & MEHR ((fig.))

Gesuch Nr.

09382/2023

Bildmarke

ARCHITOOL BAUKOSTENERMITTLUNG & MEHR ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.09.2023

Hinterlegungs­datum

20.07.2023

Eintragsänderung

21.09.2023

Ablauf Schutzfrist

20.07.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 45

Inhaber

Architool GmbH
Lindauring 2
6023 Rothenburg CH
 

Vertreter

Daniel Bader
Schlossrain 2
6275 Ballwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Anwendungssoftware.

Klasse 45

Lizenzierung von Computersoftware; Lizenzierung von Software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ARCHITOOL BAUKOSTENERMITTLUNG & MEHR ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 803526 gehört zu der Bildmarke «-» von Architool GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 803526 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. September 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 803526 gehört dem Inhaber Architool GmbH Lindauring 2, 6023 Rothenburg CH. Architool GmbH wird vertreten durch Daniel Bader Schlossrain 2, 6275 Ballwil CH.


Marke ARCHITOOL BAUKOSTENERMITTLUNG & MEHR ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ARCHITOOL BAUKOSTENERMITTLUNG & MEHR ((fig.)), eingetragen durch Architool GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.