Home  »  Meldung vom 23.05.2023  »  granitebio von Granite Bio AG

Bildmarke granitebio von Granite Bio AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.05.2023

Bildmarke 797702

Details zur Marke granitebio ((fig.))

Gesuch Nr.

06468/2023

Bildmarke

granitebio ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.05.2023

Hinterlegungs­datum

17.05.2023

Eintragsänderung

22.05.2023

Ablauf Schutzfrist

17.05.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 42, 44

Inhaber

Granite Bio AG
Aeschenvorstadt 36
4051 Basel CH
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag granitebio ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 797702 gehört zu der Bildmarke «-» von Granite Bio AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 797702 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Mai 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 797702 gehört dem Inhaber Granite Bio AG Aeschenvorstadt 36, 4051 Basel CH. Granite Bio AG wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke granitebio ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke granitebio ((fig.)), eingetragen durch Granite Bio AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.