Home  »  Meldung vom 12.02.2021  »  Marke GOLDEN AGE FITNESS von FOOD & TRAINING KRÜSI

Wortmarke GOLDEN AGE FITNESS von FOOD & TRAINING KRÜSI - ... 759239


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.02.2021



Details zur Marke GOLDEN AGE FITNESS

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

13626/2019

Wortmarke

GOLDEN AGE FITNESS

Eintrag ins Markenregister

11.02.2021

Hinterlegungs­datum

16.10.2019

Eintragsänderung

11.02.2021

Ablauf Schutzfrist

16.10.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 45

Inhaber

FOOD & TRAINING KRÜSI
Hardstrasse 90
5432 Neuenhof CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Zurverfügungstellen von betrieblichem Fachwissen (Franchising); Geschäftsführungs-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Franchising.

Klasse 45

Vergabe von Lizenzen für Franchising-Konzepte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GOLDEN AGE FITNESS

Markeneintragung: Die Markennummer 759239 gehört zu der Wortmarke «GOLDEN AGE FITNESS » von FOOD & TRAINING KRÜSI. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 759239 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Februar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 759239 gehört dem Inhaber FOOD & TRAINING KRÜSI Hardstrasse 90, 5432 Neuenhof CH. Der Inhaber FOOD & TRAINING KRÜSI hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GOLDEN AGE FITNESS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GOLDEN AGE FITNESS , eingetragen durch FOOD & TRAINING KRÜSI, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.