Details zur Marke SWICA DENTA
Marken Nr.
Gesuch Nr.
01232/2020
Wortmarke
SWICA DENTA
Eintrag ins Markenregister
31.01.2020
Hinterlegungsdatum
30.01.2020
Eintragsänderung
31.01.2020
Ablauf Schutzfrist
30.01.2030
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
36, 44
Inhaber
Vertreter
Seefeldstrasse 123, Postfach
8034 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 36
Versicherungswesen; Finanzwesen; Erteilung von Auskünften in Versicherungsangelegenheiten; Erarbeiten von Dokumentationen und Gutachten auf dem Gebiet des Versicherungswesens; Vermittlung von Versicherungen; Beratung für die vorgenannten Dienstleistungen der Klasse 36.
Klasse 44
Medizinische Dienstleistungen; Dienstleistungen eines Arztes; ärztliche Versorgung; Krankenpflegedienste; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen; medizinische Beratung und Auskünfte im Bereich Gesundheit; Zurverfügungstellung von medizinischen Informationen im Bereich Gesundheit.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SWICA DENTA
Markeneintragung: Die Markennummer 742288 gehört zu der Wortmarke «SWICA DENTA» von SWICA Gesundheitsorganisation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 742288 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Januar 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 742288 gehört dem Inhaber SWICA Gesundheitsorganisation Römerstrasse 38, 8400 Winterthur CH. SWICA Gesundheitsorganisation wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach, 8034 Zürich CH.
Marke SWICA DENTA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SWICA DENTA, eingetragen durch SWICA Gesundheitsorganisation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.