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Wortmarke HRM SYSTEMS von HRM Systems AG - Markeneintrag Nr. 62974/2015


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 20.10.2015



Details zur Marke HRM SYSTEMS

Gesuch Nr.

Wortmarke

HRM SYSTEMS

Hinterlegungs­datum

20.10.2015

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 36, 42

Inhaber

HRM Systems AG
Technikumstrasse 82
8400 Winterthur CH
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computersoftware; Datenverarbeitungsgeräte; Computer; Computeranlagen.

Klasse 35

Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Buchhaltungsdienstleistungen; Controlling.

Klasse 36

Versicherungswesen; Vermittlung von Versicherungen; Finanzwesen.

Klasse 42

Entwicklung und Wartung von Software; Beratung in Bezug auf Computersoftware.



Zusammenfassung zum Markeneintrag HRM SYSTEMS

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 62974/2015 gehört zum Markengesuch von HRM Systems AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 62974/2015 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Oktober 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 62974/2015 / Wortmarke HRM SYSTEMS von HRM Systems AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber HRM Systems AG Technikumstrasse 82, 8400 Winterthur CH. HRM Systems AG wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke HRM SYSTEMS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HRM SYSTEMS, eingetragen durch HRM Systems AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.