Home  »  Meldung vom 18.01.2023  »  Marke Hotelcard von Hotelcard AG

Wortmarke Hotelcard von Hotelcard AG - Markeneintrag Nr. 616333


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.06.2011



Details zur Marke Hotelcard

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

55924/2010

Wortmarke

Hotelcard

Eintrag ins Markenregister

08.06.2011

Hinterlegungs­datum

09.06.2010

Eintragsänderung

08.06.2011

Ablauf Schutzfrist

09.06.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 38

Inhaber

Hotelcard AG
Okenstrasse 6
8037 Zürich CH
 

Vertreter

Jusonline AG,Rechtsdienstleistungen
Schwarztorstrasse 18
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung.

Klasse 36

Versicherungswesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 38

Telekommunikation.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Hotelcard

Markeneintragung: Die Markennummer 616333 gehört zu der Wortmarke «Hotelcard» von Hotelcard AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 616333 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Januar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 616333 gehört dem Inhaber Hotelcard AG Okenstrasse 6, 8037 Zürich CH. Hotelcard AG wird vertreten durch Jusonline AG,Rechtsdienstleistungen Schwarztorstrasse 18, 3001 Bern CH.


Marke Hotelcard mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Hotelcard, eingetragen durch Hotelcard AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.