Home  »  Meldung vom 24.09.2009  »  Marke erfrischend persönlich von Adrian Müller

erfrischend persönlich (57521/2008)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.09.2009



Details zur Marke erfrischend persönlich

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Wortmarke

erfrischend persönlich

Hinterlegungs­datum

13.06.2008

Ablauf Schutzfrist

13.06.2018

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37

Löschdatum

24.09.2009

Inhaber

Adrian Müller
Ebnetstrasse 6
4106 Therwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag erfrischend persönlich

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 57521/2008 gehört zum Markengesuch von Adrian Müller. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 57521/2008 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. September 2009 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 57521/2008 / erfrischend persönlich gehört dem Inhaber Adrian Müller Ebnetstrasse 6, 4106 Therwil CH. Der Inhaber Adrian Müller hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke erfrischend persönlich mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke erfrischend persönlich, eingetragen durch Adrian Müller, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.