Home  »  Meldung vom 29.05.2009  »  Marke Capoma von Barry Callebaut Schweiz AG

Wortmarke Capoma von Barry Callebaut Schweiz AG - ... 566834


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.01.2008



Details zur Marke Capoma

Gesuch Nr.

63657/2007

Wortmarke

Capoma

Eintrag ins Markenregister

16.01.2008

Hinterlegungs­datum

03.12.2007

Eintragsänderung

30.01.2008

Ablauf Schutzfrist

03.12.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 20 vom 30.01.2008

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30

Löschdatum

12.03.2009

Inhaber

Barry Callebaut Schweiz AG
Neugutstrasse 58
8600 Dübendorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Kakaobutter; Konditorei-Halbfabrikate auf Fruchtbasis, insbesondere Aromapasten, Back- und Füllmassen, Backmarmeladen, Kuvertüren, Fruchtfüllungen, Fruchtgelees

Klasse 30

Konditorei-Halbfabrikate auf Kaffee-, Kakao- oder Schokoladenbasis, insbesondere Aromapasten, Back- und Füllmassen, Backmarmeladen, Kuvertüren; Rohschokolade für Industrie und Haushalt; Kakao und Kakaopulver; Kakaogetränke in Pulverform; Schokolade und Schokoladewaren; Zuckerwaren und Pralinen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Capoma

Markeneintragung: Die Markennummer 566834 gehört zu der Wortmarke «Capoma» von Barry Callebaut Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 566834 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Mai 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 566834 gehört dem Inhaber Barry Callebaut Schweiz AG Neugutstrasse 58, 8600 Dübendorf CH. Der Inhaber Barry Callebaut Schweiz AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Capoma mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Capoma, eingetragen durch Barry Callebaut Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.