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Wortmarke ReConnect von Intrum AG - Markeneintrag Nr. 562476


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.10.2007



Details zur Marke ReConnect

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

51197/2007

Wortmarke

ReConnect

Eintrag ins Markenregister

18.09.2007

Hinterlegungs­datum

01.02.2007

Eintragsänderung

02.10.2007

Ablauf Schutzfrist

01.02.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 190 vom 02.10.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 41

Inhaber

Intrum AG
Schwerzenbacherhof, Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach CH
 

Vertreter

Thomas Hutter
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ReConnect

Markeneintragung: Die Markennummer 562476 gehört zu der Wortmarke «ReConnect» von Intrum AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 562476 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Januar 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 562476 gehört dem Inhaber Intrum AG Schwerzenbacherhof, Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach CH. Intrum AG wird vertreten durch Thomas Hutter Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach CH.


Marke ReConnect mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ReConnect, eingetragen durch Intrum AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.