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Bildmarke RUTSCHi von Rutschi AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 26.02.2004

Bildmarke 518589

Details zur Marke RUTSCHi ((fig.))

Gesuch Nr.

04739/2003

Bildmarke

RUTSCHi ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.02.2004

Hinterlegungs­datum

12.09.2003

Eintragsänderung

26.02.2004

Ablauf Schutzfrist

12.09.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 39 vom 26.02.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35

Löschdatum

14.04.2014

Farbanspruch

Grün (Pantone: Green; CMYK: 85c, 65y; HKS 53).

Inhaber

Rutschi AG
Thurgauerstrasse 72
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier, Druckereierzeugnisse, Aufkleber, Sticks (Papeteriewaren), Abziehbilder, graphische Reproduktionen, Drucklettern.

Klasse 35

Werbung, Werbung durch Werbeschriften, On-line Werbung auf einem Computernetzwerk, Plakatanschlagwerbung, Public relations (Öffentlichkeitsarbeit).



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag RUTSCHi ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 518589 gehört zu der Bildmarke «-» von Rutschi AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 518589 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. April 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 518589 gehört dem Inhaber Rutschi AG Thurgauerstrasse 72, 8050 Zürich CH. Der Inhaber Rutschi AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke RUTSCHi ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RUTSCHi ((fig.)), eingetragen durch Rutschi AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.