Home  »  Meldung vom 15.05.2020  »  Marke KIPFER von Tui (Suisse) AG

Wortmarke KIPFER von Tui (Suisse) AG - Markeneintrag Nr. 486223


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.07.2001



Details zur Marke KIPFER

Gesuch Nr.

09511/1999

Wortmarke

KIPFER

Eintrag ins Markenregister

22.06.2001

Hinterlegungs­datum

21.10.1999

Eintragsänderung

30.07.2001

Ablauf Schutzfrist

21.10.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 145 vom 30.07.2001

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 38, 39, 41, 42

Löschdatum

14.05.2020

Inhaber

Tui (Suisse) AG
Friesenbergstrasse 75
8036 Zürich CH
 

Vertreter

GACHNANG AG,Patentanwälte
Badstrasse 5, Postfach
8501 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse, insbesondere Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Prospekte; Papier, Pappe und Waren aus diesen Materialien, insbesondere Papierhandtücher, Papierservietten, Filterpapier, Papiertaschentücher, Verpackungsbehälter aus Papier, Karton und Kunststoff, Verpackungstüten, nicht-magnetische Kundenkarten, nicht-magnetische Telefonkarten; Spielkarten; Schreibkarten; Schreibmappen.

Klasse 35

Detailhandel (auch mittels Telekommunikationsnetzwerke) und über Computernetzwerke, (insbesondere Internet) mit Waren; Buchführung, Marketing, Marktforschung und Marktanalyse; Unternehmensberatung; Verteilung von Waren zu Werbezwecken; Vervielfältigung von Dokumenten; Werbung; Veranstaltung von kommerziellen Messen und Ausstellungen.

Klasse 38

Verschaffen von Zugangsmöglichkeiten auf globale Computernetzwerke (Internet) und andere Datennetze.

Klasse 39

Beförderung von Personen und Gütern mit Kraftfahrzeugen, Schienenbahnen, Schiffen und Flugzeugen; Veranstaltung von Reisen und Stadtbesichtigungen; Reisebegleitung; Vermietung von Flugzeugen, Kraftfahrzeugen und Schiffen; Organisation von Ausflügen, Besichtigungen und Ferienlagern, Organisation von Reisen zu Erholungs- und Kurzwecken; Vermittlung von Reisen aller Art, wie von Jugend-, Freizeit-, Sport-, Bildungs- und Informationsreisen (zu Lande, zu Wasser und in der Luft); Vermittlung von Personentransportdienstleistungen (insbesondere mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, See- und Binnenschiffen); Organisation, Veranstaltung und Vermittlung von Rad- und Wandertouren; Gepäckträgerdienste, Transport von Geld- und Wertsachen, Transport von Kranken; Verpackung von Waren; Zustellung von Paketen; Erteilung von Transportauskünften; Platzreservierungen für Reisende; Verleih und Verteilung von Zeitungen und Zeitschriften.

Klasse 41

Videofilmproduktion, Videoverleih und Videovorführungen, Unterhaltung, Ausbildung, Erziehung, Unterricht, Fernkurse, Sprachunterricht, Sportunterricht, Kochunterricht; Filmproduktion; Vermietung von Kinofilmen, Filmvorführungen, Künstlervermittlung, Musikdarbietungen; Organisation und Veranstaltung von sportlichen Wettbewerben, Theater- und Konzertbesuchen, einschliesslich Beschaffung der Eintrittskarten hierfür; Betrieb von Sportanlagen, nämlich Tennishallen und -plätzen, Squashhallen und -plätzen, Tischtennishallen und -plätzen, Badmintonhallen und -plätzen, Reithallen und -bahnen, Golfanlagen und -plätzen, Leichtathletik-Arenen, Turnhallen, Fitnesscentern, Trimm-Trab-Pfaden, Boxsportanlagen, Fechtböden, Rollschuhbahnen, Kegelbahnen, Bowlingbahnen, Boccia-Bahnen, Schiessständen für Feuer- und Nichtfeuerwaffen, Tontaubenschiessanlagen, Kletterwänden, Wildwasserbahnen, Flugplätzen für Motorsportflugzeuge, Segelflugzeuge und Drachenflieger, Eisstadien, Skischanzen, Langlaufloipen, Bob- und Rodelbahnen, Plätzen für Ballsport (Fussball, Volleyball, Handball, Basketball, Baseball, Rugby, Hockey), Sporttauchanlagen; Betrieb von Schwimm- und anderen Bädern; Betrieb von Freizeitanlagen, nämlich Spielplätzen, Grillplätzen, Go-cart-Bahnen, Bastelstuben, Spielautomatenhallen, Tierschaugeländen, Aquarien, Delphinarien, Gartenschach-, Minigolf- und Trampolinanlagen; Freizeitgestaltung für Touristen, nämlich Tanzen, Gymnastik, Werken und künstlerisches Gestalten; Betrieb von Diskotheken, nämlich Musikdarbietung; Veranstaltung von Messen und Ausstellungen für kulturelle und Unterrichtszwecke.

Klasse 42

Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Betrieb einer Bar, nämlich Verabreichung von Getränken; Betrieb von Saunen und Solarien; Hotel- und Zimmerreservierungen, insbesondere für Individual- und Pauschalreisende; Vermittlung von Hotelleistungen für Reisende, insbesondere Individual- und Pauschalreisende; Organisation, Veranstaltung und Vermittlung von Erholungs- und Kuraufenthalten sowie Kurbehandlungen; Dienstleistungen eines Erholungsheimes und eines Sanatoriums; Vermietung und Vermittlung von Ferienwohnungen und Appartements für Individual- und Pauschalreisende; Dienstleistungen eines Friseur- und Schönheitssalons, Dolmetschern; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Fotografieren, Übersetzungen; Betrieb von Campingplätzen; zum Bau- und Konstruktionsplanung und -beratung; Garten- und Landschaftsgestaltung; Beratung für Reisedienstleistungen im Pauschal- und Individualverkehr aller Art (zu Lande, zu Wasser und in der Luft).



Zusammenfassung zum Markeneintrag KIPFER

Markeneintragung: Die Markennummer 486223 gehört zu der Wortmarke «KIPFER» von Tui (Suisse) AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 486223 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Mai 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 486223 gehört dem Inhaber Tui (Suisse) AG Friesenbergstrasse 75, 8036 Zürich CH. Tui (Suisse) AG wird vertreten durch GACHNANG AG,Patentanwälte Badstrasse 5, Postfach, 8501 Frauenfeld CH.


Marke KIPFER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KIPFER, eingetragen durch Tui (Suisse) AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.