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Bildmarke psp von PSP Swiss Property AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.10.2000

Bildmarke 476288

Details zur Marke psp ((fig.))

Gesuch Nr.

03082/2000

Bildmarke

psp ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.09.2000

Hinterlegungs­datum

15.03.2000

Eintragsänderung

12.10.2000

Ablauf Schutzfrist

15.03.2020

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 199 vom 12.10.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 36, 37

Löschdatum

09.10.2020

Farbanspruch

grau (pantone 430), rot (pantone 185), schwarz

Inhaber

PSP Swiss Property AG
Kolinplatz 2
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, (soweit in dieser Klasse enthalten sind) wie Druckereierzeugnisse, Buchbinderartikel.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 37

Bauwesen, Reparaturwesen; Installationsarbeiten.



Zusammenfassung zum Markeneintrag psp ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 476288 gehört zu der Bildmarke «-» von PSP Swiss Property AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 476288 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 476288 gehört dem Inhaber PSP Swiss Property AG Kolinplatz 2, 6300 Zug CH. Der Inhaber PSP Swiss Property AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke psp ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke psp ((fig.)), eingetragen durch PSP Swiss Property AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.