Home  »  Meldung vom 23.07.2019  »  QUALI-SPORT von Qualipet AG

Bildmarke QUALI-SPORT von Qualipet AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.02.2000

Bildmarke 468796

Details zur Marke QUALI-SPORT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06361/1999

Bildmarke

QUALI-SPORT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.01.2000

Hinterlegungs­datum

19.07.1999

Eintragsänderung

18.02.2000

Ablauf Schutzfrist

19.07.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 35 vom 18.02.2000

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 28

Inhaber

Qualipet AG
Industriestrasse 34
8305 Dietlikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke.

Klasse 28

Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag QUALI-SPORT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 468796 gehört zu der Bildmarke «-» von Qualipet AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 468796 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Juli 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 468796 gehört dem Inhaber Qualipet AG Industriestrasse 34, 8305 Dietlikon CH. Der Inhaber Qualipet AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke QUALI-SPORT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QUALI-SPORT ((fig.)), eingetragen durch Qualipet AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.