Details zur Marke NIEDERÄMTER ANZEIGER AMTLICHES PUBLIKATIONSORGAN FÜR DIE GEMEINDEN ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
04946/1997
Bildmarke
NIEDERÄMTER ANZEIGER AMTLICHES PUBLIKATIONSORGAN FÜR DIE GEMEINDEN ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
05.01.2000
Hinterlegungsdatum
22.10.1999
Eintragsänderung
24.01.2000
Ablauf Schutzfrist
22.10.2029
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 16 vom 24.01.2000
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 35
Inhaber
Vertreter
Kramgasse 25 / Münstergasse 34, Postfach
3000 Bern 8 CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Druckereierzeugnisse, insbesondere Printmedien und amtliche Publikationen; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
Klasse 35
Werbung, insbesondere Veröffentlichung privater Inserate.
Zusammenfassung zum Markeneintrag NIEDERÄMTER ANZEIGER AMTLICHES PUBLIKATIONSORGAN FÜR DIE GEMEINDEN ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 468167 gehört zu der Bildmarke «-» von Widmer Druck AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 468167 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Mai 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 468167 gehört dem Inhaber Widmer Druck AG Bäckerstrasse 4, 5012 Schönenwerd CH. Widmer Druck AG wird vertreten durch Bader Natsch Gnehm Kramgasse 25 / Münstergasse 34, Postfach, 3000 Bern 8 CH.
Marke NIEDERÄMTER ANZEIGER AMTLICHES PUBLIKATIONSORGAN FÜR DIE GEMEINDEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke NIEDERÄMTER ANZEIGER AMTLICHES PUBLIKATIONSORGAN FÜR DIE GEMEINDEN ((fig.)), eingetragen durch Widmer Druck AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.