Home  »  Meldung vom 24.09.2007  »  Marke SWISSLINE 2000 von Electrolux AG

Wortmarke SWISSLINE 2000 von Electrolux AG - Markeneintrag ... 444817


Land Schweiz  Schweiz (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.09.1997



Details zur Marke SWISSLINE 2000

Gesuch Nr.

00722/1997

Wortmarke

SWISSLINE 2000

Eintrag ins Markenregister

27.08.1997

Hinterlegungs­datum

31.01.1997

Eintragsänderung

22.09.1997

Ablauf Schutzfrist

31.01.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 181 vom 22.09.1997

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 11

Löschdatum

03.09.2007

Inhaber

Electrolux AG
Badenerstrasse 587
8009 Zürich CH
 

Vertreter

Meisser & Weinmann
Bahnhofstrasse 8
7250 Klosters CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Spülmaschinen und deren Bestandteile.

Klasse 11

Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitunsgeräte, Kochherde, Backofen, Dampfabzugshauben, Haartrockner, Tumbler und deren Bestandteile; sanitäre Anlagen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISSLINE 2000

Markeneintragung: Die Markennummer 444817 gehört zu der Wortmarke «SWISSLINE 2000» von Electrolux AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 444817 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. September 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 444817 gehört dem Inhaber Electrolux AG Badenerstrasse 587, 8009 Zürich CH. Electrolux AG wird vertreten durch Meisser & Weinmann Bahnhofstrasse 8, 7250 Klosters CH.


Marke SWISSLINE 2000 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISSLINE 2000, eingetragen durch Electrolux AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.