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Bildmarke VI von Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.11.1996

Bildmarke 430926

Details zur Marke VI ((fig.))

Gesuch Nr.

06312/1995

Bildmarke

VI ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.09.1996

Hinterlegungs­datum

31.03.1995

Eintragsänderung

15.11.1996

Ablauf Schutzfrist

31.03.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 223 vom 15.11.1996

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42

Inhaber

 

Vertreter

Rechtsanwalt Mark Ineichen
c/o Bratschi AG, Laupenstrasse 45, Postfach 9250
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Ausbildung; Durchführung von Seminaren und Schulungskursen.

Klasse 42

Verpflegung; Beherbergung von Gästen; ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege.



Zusammenfassung zum Markeneintrag VI ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 430926 gehört zu der Bildmarke «-» von Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 430926 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. September 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 430926 gehört dem Inhaber Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG 3800 Interlaken CH. Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG wird vertreten durch Rechtsanwalt Mark Ineichen c/o Bratschi AG, Laupenstrasse 45, Postfach 9250, 3001 Bern CH.


Marke VI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VI ((fig.)), eingetragen durch Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.