Details zur Marke M-CARD
Marken Nr.
Gesuch Nr.
03868/1995
Wortmarke
M-CARD
Eintrag ins Markenregister
19.07.1995
Hinterlegungsdatum
29.06.1995
Eintragsänderung
24.04.2025
Ablauf Schutzfrist
29.06.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 36, 37, 38, 39, 41, 42
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Kredit- und Ausweiskarten mit Magnetstreifen oder Halbleiterchip sowie andere Datenträger in Kartenform.
Klasse 16
Ausweis- und Zutrittskarten ohne Magnetstreifen und ohne Halbleiterchip.
Klasse 36
Geldgeschäfte im Zusammenhang mit Debit- und Kreditkarten und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Klasse 37
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Reparaturwesen.
Klasse 38
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Telekommunikation.
Klasse 39
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transport- und Reisewesen.
Klasse 41
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Ausbildungswesen und kulturellen Veranstaltungen.
Klasse 42
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verpflegung und Beherbergung von Gästen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag M-CARD
Markeneintragung: Die Markennummer 417810 gehört zu der Wortmarke «M-CARD» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 417810 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. April 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 417810 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke M-CARD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke M-CARD, eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)