Home  »  Meldung vom 26.10.2023  »  TEXTON sopraffino von Haco AG

Bildmarke TEXTON sopraffino von Haco AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.05.1994

Bildmarke 409609

Details zur Marke TEXTON sopraffino ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04826/1993

Bildmarke

TEXTON sopraffino ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.04.1994

Hinterlegungs­datum

31.03.1993

Eintragsänderung

16.05.1994

Ablauf Schutzfrist

31.03.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 93 vom 16.05.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Löschdatum

25.10.2023

Inhaber

Haco AG
3073 Gümligen CH
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Bouillon- und Suppenprodukte schweizerischer Herkunft.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag TEXTON sopraffino ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 409609 gehört zu der Bildmarke «-» von Haco AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 409609 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Oktober 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 409609 gehört dem Inhaber Haco AG 3073 Gümligen CH. Haco AG wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke TEXTON sopraffino ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TEXTON sopraffino ((fig.)), eingetragen durch Haco AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.