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Bildmarke Internationales Waffen-Magazin von AZ Medien AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.03.1993

Bildmarke 399678

Details zur Marke Internationales Waffen-Magazin ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04304/1992

Bildmarke

Internationales Waffen-Magazin ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.02.1993

Hinterlegungs­datum

02.06.1992

Eintragsänderung

30.03.1993

Ablauf Schutzfrist

02.06.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 62 vom 30.03.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Löschdatum

07.01.2013

Inhaber

AZ Medien AG
Neumattstrasse 1
5000 Aarau CH
 

Vertreter

lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt
Hintere Bahnhofstrasse 6
5000 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Waffen-Magazin (Zeitschrift).

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Internationales Waffen-Magazin ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 399678 gehört zu der Bildmarke «-» von AZ Medien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 399678 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Januar 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 399678 gehört dem Inhaber AZ Medien AG Neumattstrasse 1, 5000 Aarau CH. AZ Medien AG wird vertreten durch lic. iur. Kaspar Hemmeler, LL.M., Rechtsanwalt Hintere Bahnhofstrasse 6, 5000 Aarau CH.


Marke Internationales Waffen-Magazin ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Internationales Waffen-Magazin ((fig.)), eingetragen durch AZ Medien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.