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Wortmarke HOTELPLAN von MTCH AG - Markeneintrag Nr. 389174


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke HOTELPLAN

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

08527/1990

Wortmarke

HOTELPLAN

Eintrag ins Markenregister

21.01.1992

Hinterlegungs­datum

16.11.1990

Ablauf Schutzfrist

16.11.2030

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 18, 34

Inhaber

MTCH AG
Sägereistrasse 20
8152 Glattbrugg CH
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28, Postfach
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckschriften, Zeitschriften, Landkarten, Reiseführer, Reisetaschen, Werbegeschenke aus Plastik und Papier, nämlich Portefeuille, Brieftaschen, Taschenkalender, Geschäftsmappen, Aktentaschen, Schreibunterlagen, Zündholzetuis, Schutzhüllen für Bücher, für Landkarten und für Reiseapotheken.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag HOTELPLAN

Markeneintragung: Die Markennummer 389174 gehört zu der Wortmarke «HOTELPLAN» von MTCH AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 389174 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 1995 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 389174 gehört dem Inhaber MTCH AG Sägereistrasse 20, 8152 Glattbrugg CH. MTCH AG wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, Postfach, 8032 Zürich CH.


Marke HOTELPLAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HOTELPLAN, eingetragen durch MTCH AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.