Home  »  Meldung vom 08.10.2007  »  Marke GASTRAG von Gastrag

Wortmarke GASTRAG von Gastrag - Markeneintrag Nr. 354246


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.08.1987



Details zur Marke GASTRAG

Gesuch Nr.

01010/1987

Wortmarke

GASTRAG

Eintrag ins Markenregister

14.07.1987

Hinterlegungs­datum

12.02.1987

Eintragsänderung

11.08.1987

Ablauf Schutzfrist

12.02.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 183 vom 11.08.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29, 30, 31, 32, 33

Löschdatum

17.09.2007

Inhaber

Gastrag
Elisabethenanlage 7
4051 Basel CH
 

Vertreter

A. Braun, Braun, Héritier,Eschmann AG,Patentanwälte
Holbeinstrasse 36-38
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Nahrungsmittel einschliesslich diätetische Erzeugnisse sowie alkoholische und nicht-alkoholische Getränke; land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag GASTRAG

Markeneintragung: Die Markennummer 354246 gehört zu der Wortmarke «GASTRAG» von Gastrag. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 354246 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Oktober 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 354246 gehört dem Inhaber Gastrag Elisabethenanlage 7, 4051 Basel CH. Gastrag wird vertreten durch A. Braun, Braun, Héritier,Eschmann AG,Patentanwälte Holbeinstrasse 36-38, 4051 Basel CH.


Marke GASTRAG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GASTRAG, eingetragen durch Gastrag, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.