Home  »  Meldung vom 01.02.2018  »  Marke TESTOR von Testor Treuhand AG

Wortmarke TESTOR von Testor Treuhand AG - Markeneintrag Nr. 2P-456027


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.12.1998



Details zur Marke TESTOR

Gesuch Nr.

04188/1998

Wortmarke

TESTOR

Eintrag ins Markenregister

06.11.1998

Hinterlegungs­datum

25.05.1998

Eintragsänderung

07.12.1998

Ablauf Schutzfrist

25.05.2028

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 237 vom 07.12.1998

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 42

Inhaber

Testor Treuhand AG
Holbeinstrasse 48
4051 Basel CH
 

Vertreter

Nigon Kull Burkart Partner,Dr. Fabian Burkart
Marktplatz 18
4001 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, betriebswirtschaftliche Beratung, Erstellung von Wirtschaftsprognosen.

Klasse 36

Finanzwesen.

Klasse 42

Rechtsberatung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TESTOR

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-456027 gehört zu der Wortmarke «TESTOR» von Testor Treuhand AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-456027 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Januar 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-456027 gehört dem Inhaber Testor Treuhand AG Holbeinstrasse 48, 4051 Basel CH. Testor Treuhand AG wird vertreten durch Nigon Kull Burkart Partner,Dr. Fabian Burkart Marktplatz 18, 4001 Basel CH.


Marke TESTOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TESTOR, eingetragen durch Testor Treuhand AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.