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Bildmarke winterthur von AXA Versicherungen AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.10.1993

Bildmarke 2P-404559

Details zur Marke winterthur ((fig.))

Gesuch Nr.

05522/1993

Bildmarke

winterthur ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.08.1993

Hinterlegungs­datum

01.04.1993

Eintragsänderung

25.10.1993

Ablauf Schutzfrist

01.04.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 207 vom 25.10.1993

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Inhaber

AXA Versicherungen AG
General Guisan-Strasse 40
8401 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Versicherungen, insbesondere Haftpflicht-, Personen-, Kranken-, Unfall-, Sach-, Feuer-, See-, Motorfahrzeug-, Lebens-, Vorsorge-, Spar-, als Erst- und Rückversicherungen; berufliche Vorsorge; Finanzdienstleistungen; Anlagefonds; Liegenschaftenverwaltung; alle mit diesen Dienstleistungen verbundenen Beratungs- und Informationsdienstleistungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag winterthur ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-404559 gehört zu der Bildmarke «-» von AXA Versicherungen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-404559 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. November 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-404559 gehört dem Inhaber AXA Versicherungen AG General Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur CH. Der Inhaber AXA Versicherungen AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke winterthur ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke winterthur ((fig.)), eingetragen durch AXA Versicherungen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.