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Wortmarke BADHOUSE von Marco Weber - Markeneintrag Nr. 18044/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 27.11.2025



Details zur Marke BADHOUSE

Gesuch Nr.

Wortmarke

BADHOUSE

Hinterlegungs­datum

27.11.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 25, 41

Inhaber

Marco Weber
Mainaustrasse 19
8008 Zürich CH
 

Vertreter

Wenger Vieli AG
Dufourstrasse 56
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Tonaufnahmen; Musikvideoaufzeichnungen; Tonaufnahmen von Musikdarbietungen; herunterladbare digitale Musik; herunterladbare Videoaufnahmen mit Musik.

Klasse 25

Bekleidungsstücke; T-Shirts; Sweatshirts; Kopfbedeckungen.

Klasse 41

Unterhaltung; Zurverfügungstellen von Unterhaltungsdienstleistungen in Form von Live-Musikdarbietungen oder aufgezeichneter Musik; Party-Planung (Unterhaltung); Dienstleistungen von Diskjockeys.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BADHOUSE

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 18044/2025 gehört zum Markengesuch von Marco Weber. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 18044/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. November 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 18044/2025 / Wortmarke BADHOUSE von Marco Weber - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Marco Weber Mainaustrasse 19, 8008 Zürich CH. Marco Weber wird vertreten durch Wenger Vieli AG Dufourstrasse 56, 8008 Zürich CH.


Marke BADHOUSE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BADHOUSE, eingetragen durch Marco Weber, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.